Unterschreibe das Bürgerbegehren
Mit einem Bürgerbegehren können wir einen rechtsverbindlichen Gemeinderatsbeschluss erreichen. Daher hat ein Bürgerbegehren aus rechtlicher Sicht ein hohes Gewicht und ist bei Nicht-Umsetzung einklagbar. Deine Unterschrift muss physisch auf einem Stimmzettel erfolgen. Um unterschreiben zu dürfen, musst du 18 Jahre alt sein und deinen Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Monaten in Weilerswist haben. Du kannst das Unterschriftenformular für das Bürgerbegehren:
- selber ausdrucken und in den Briefkasten werfen oder
- in vielen Sammelstellen erhalten und dort abgeben
Bitte achte auf ein leserlich und vollständig ausgefülltes Formular, da die Gemeindeverwaltung prüfen können muss, ob du unterschriftsberechtigt bist. Kann sie das nicht, wird deine Stimme nicht gezählt.
Option 1: Ausdrucken
Drucke deine Unterschriftenliste selber aus, unterschreibe und schicke sie uns per Post (Liste ist vorfrankiert) oder gib sie bei einer Sammelstelle in Weilerswist ab.
Option 2: Sammelstellen
An vielen Stellen in Weilerswist liegen unsere Unterschriftenlisten aus. Dort kannst du sie auch abgeben. Hier findest du eine Übersichtskarte.
Option 3: Post
Du kannst dir eine Unterschriftenliste einschl. frankiertem Rückumschlag per Post über innn.it kostenfrei zusenden lassen.